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Erbausschlagung: Kosten 2026 im Überblick

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Judith Hesse · Aktualisiert 28. September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht kostet 2026 meist zwischen 30 € und 100 €, bei notarieller Beurkundung kommen je nach Nachlasswert meist weitere 30 € bis 300 € hinzu, eine anwaltliche Beratung liegt meist zwischen 100 € und 300 €.

Was kostet die Erklärung beim Nachlassgericht?

Die Erbausschlagung kann direkt beim zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll erklärt werden.

Leistung Preis (ca.)
Protokollierung beim Nachlassgericht 30 – 100 €
Bearbeitungsgebühr Gericht 20 – 60 €
Zusätzliche Ausfertigung 10 – 30 €

Was kostet die notarielle Beurkundung?

Alternativ kann die Ausschlagung notariell beurkundet und dem Gericht übermittelt werden, die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Nachlasswert Preis (ca.)
bis 10.000 € 30 – 80 €
10.000 – 50.000 € 80 – 180 €
über 50.000 € 180 – 300 €

Was kostet anwaltliche Beratung?

Bei komplexen Erbfällen oder Unsicherheiten kann eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll sein.

Leistung Preis (ca.)
Erstberatung beim Anwalt 100 – 300 €
Begleitung der Ausschlagung 150 – 400 €
Prüfung der Erbenstellung 100 – 250 €

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten hängen vom Nachlasswert, davon ob die Ausschlagung beim Gericht oder notariell erklärt wird, sowie davon ab, ob zusätzlich eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird.

Tipps zum Sparen bei der Erbausschlagung

  • Frist im Blick behalten: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, eine rechtzeitige Erklärung vermeidet Rechtsnachteile.
  • Gerichtstermin statt Notar wählen: Die direkte Erklärung zu Protokoll beim Nachlassgericht ist meist günstiger als eine notarielle Beurkundung.
  • Nachlass vorab prüfen: Eine Einsicht in bekannte Vermögens- und Schuldverhältnisse hilft bei der Entscheidung, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.
  • Beratungshilfe prüfen: Bei geringem Einkommen kann unter Umständen staatliche Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung beantragt werden.

Häufige Fragen

Wie lange hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt regelmäßig sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung, bei Auslandsbezug gilt eine Frist von sechs Monaten.
Kann man eine Ausschlagung später widerrufen?
Eine einmal erklärte Ausschlagung ist grundsätzlich bindend und lässt sich nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen anfechten.
Muss man die Ausschlagung begründen?
Nein, eine Begründung ist für die Wirksamkeit der Ausschlagung nicht erforderlich.
Was passiert nach der Ausschlagung mit dem Erbe?
Nach der Ausschlagung geht das Erbe auf die nächstberufenen Erben über, etwa weitere Verwandte laut gesetzlicher Erbfolge.
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Die genannten Preise sind unverbindliche Richtwerte für 2026 und können je nach Gericht, Nachlasswert und Region abweichen. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, bei komplexen Erbfällen empfiehlt sich der Rat eines Fachanwalts.

Quellen

JH
Judith Hesse Verbraucherredakteurin Reisen, Tourismuskauffrau (IHK), 13 Jahre Erfahrung
„Als ausgebildete Tourismuskauffrau beschäftige ich mich seit 13 Jahren professionell mit Reisen und Tourismus. Bei kostenfrage.com zeige ich, welche Kosten bei Reisen entstehen und worauf du bei der Planung und Buchung achten solltest.“ Die Beiträge von Judith Hesse basieren auf umfangreicher Recherche, aktuellen Daten und fundierten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen.

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