Ratgeber-Standard
Steuerberater Kosten für die Steuererklärung 2026: Gebühren nach StBVV verständlich erklärt
Kurzantwort: Für eine Einkommensteuererklärung verlangen Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) meist zwischen 300 € und 600 € bei einfachen Arbeitnehmerfällen und 600 € bis 1.500 € bei mehreren Einkunftsarten wie Vermietung oder Kapitalerträgen. Grundlage ist der sogenannte Gegenstandswert, meist die Summe der positiven Einkünfte (mindestens 8.000 €), multipliziert mit einem Zehntelsatz zwischen 1/10 und 6/10. Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung zahlen häufig 400 bis 700 €, ein GmbH-Jahresabschluss oft 1.500 bis 5.000 € oder mehr. Günstigere Alternativen sind Lohnsteuerhilfevereine (Mitgliedsbeitrag ab 39 € bis maximal rund 399 € im Jahr) oder Steuersoftware, die aber nur für Arbeitnehmer ohne komplexe Sachverhalte zugelassen ist.
Wie berechnet sich das Steuerberater-Honorar für die Steuererklärung?
Anders als viele andere Dienstleister dürfen Steuerberater ihre Preise nicht frei festlegen. Die Gebühren für die Steuererklärung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), einer gesetzlichen Gebührenordnung. Grundlage jeder Berechnung ist der sogenannte Gegenstandswert – bei der Einkommensteuererklärung in der Regel die Summe der positiven Einkünfte, mindestens jedoch 8.000 €. Aus diesem Gegenstandswert liest der Steuerberater in einer Tabelle die volle Gebühr ab und multipliziert sie mit einem Zehntelsatz, den er innerhalb eines gesetzlichen Rahmens frei wählen darf, je nach Aufwand und Schwierigkeit des Falls.
Der Zehntelsatz: Spielraum für den Steuerberater
Für die Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV) darf der Steuerberater zwischen 1/10 und 6/10 der Tabellengebühr berechnen. In der Praxis werden meist folgende Bandbreiten angesetzt:
- Einfache Standardfälle (z. B. ein Gehalt, keine weiteren Besonderheiten): 2/10 bis 3/10
- Durchschnittliche Komplexität (z. B. mit Werbungskosten, Sonderausgaben): 3/10 bis 5/10
- Komplexe Sachverhalte (mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug, Verluste): 5/10 bis 7/10 (bei anderen Gebührentatbeständen auch höher)
Was kostet die Steuererklärung konkret?
Die folgende Tabelle zeigt typische Honorarspannen für verschiedene Fallkonstellationen, wie sie sich aus der StBVV-Systematik in der Praxis ergeben.
| Fallkonstellation | Honorar ca. |
|---|---|
| Angestellter, ein Gehalt, einfache Erklärung | 300–600 € |
| Angestellter mit Vermietung und/oder Kapitalerträgen | 600–1.500 € |
| Selbstständiger mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | 400–700 € |
| Umsatzsteuererklärung (zusätzlich) | 150–400 € |
| GmbH-Jahresabschluss inkl. Steuererklärungen | 1.500–5.000 € |
Bei einem angenommenen Angestellten mit 50.000 € Bruttolohn und einfachem Sachverhalt läge der Gegenstandswert bei rund 50.000 €, woraus sich bei einem üblichen Zehntelsatz von 1/10 bis 6/10 ein Honorar von etwa 300 bis 600 € ergibt – die Mittelgebühr liegt oft bei rund 450 €. Bei zusätzlichen Einkunftsarten wie Vermietung oder Kapitalerträgen steigt sowohl der Gegenstandswert als auch der angesetzte Zehntelsatz, sodass Honorare von 600 bis 1.500 € keine Seltenheit sind.
Zusatzleistungen: Buchführung, Lohn, Jahresabschluss
Für Selbstständige und Unternehmen kommen neben der reinen Steuererklärung häufig weitere, ebenfalls nach StBVV abgerechnete Leistungen hinzu:
| Leistung | Kosten ca. |
|---|---|
| Laufende Buchführung, Jahresumsatz 200.000 € | ab 220 €/Monat |
| Laufende Buchführung, Jahresumsatz 500.000 € | ab 490 €/Monat |
| Lohnabrechnung pro Mitarbeiter/Monat | 15–40 € |
| Umsatzsteuervoranmeldung (Pauschale/Monat) | 40–120 € |
Günstigere Alternativen zum Steuerberater
Wer ausschließlich Arbeitslohn sowie ggf. Kapitaleinkünfte, Renten oder Unterhaltsleistungen hat, darf statt eines Steuerberaters auch einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Diese Vereine dürfen jedoch keine Selbstständigen oder Gewerbetreibenden beraten. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen und beginnt bei etwa 39 € pro Jahr, üblich sind im Schnitt rund 150 bis 250 € jährlich, in Einzelfällen bis zu rund 399 €; hinzu kommt oft eine einmalige Aufnahmegebühr von etwa 10 €. Für einfache Fälle ohne Beratungsbedarf kommt zudem kostengünstige Steuersoftware (meist 20 bis 40 € pro Steuerjahr) oder die kostenlose Steuererklärung über ELSTER infrage – dabei trägt man allerdings selbst die volle Verantwortung für die Angaben.
Wann lohnt sich ein Steuerberater trotzdem?
Auch wenn ein Steuerberater teurer ist als Software oder Lohnsteuerhilfeverein, kann sich das Honorar lohnen, wenn er durch fundierte Kenntnisse Steuervorteile identifiziert, die die Kosten übersteigen, etwa bei Vermietungsobjekten, Kapitalanlagen im Ausland, Selbstständigkeit, Erbschaften oder komplexen Sonderausgaben. Zudem übernimmt der Steuerberater die Haftung für die fachliche Richtigkeit der Erklärung und vertritt bei Rückfragen oder Einsprüchen gegenüber dem Finanzamt.
Häufige Fragen
Was kostet eine einfache Steuererklärung beim Steuerberater?
Darf der Steuerberater die Preise frei festlegen?
Ist ein Lohnsteuerhilfeverein günstiger als ein Steuerberater?
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige mit EÜR?
Alle genannten Honorare sind Richtwerte auf Basis der gesetzlichen StBVV-Systematik ohne Gewähr. Der tatsächliche Preis hängt vom individuellen Aufwand, der Kanzlei und zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. Pauschalhonorar) ab. Lassen Sie sich vor Beauftragung ein konkretes Angebot erstellen.
Quellen
- Steuerberater Kosten 2026: Rechner, StBVV-Tabellen & Beispiele
- Steuerberatergebühren Tabelle 2026: Kosten & Gebühren nach StBVV
- Lohnsteuerhilfeverein: Kosten & Leistungen auf einen Blick (VLH)
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