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Schornsteinfeger Kosten 2026: Kehrung, Prüfung & Gebühren

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Arnold Matzka · Aktualisiert 15. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Für eine reguläre Heizungsanlage zahlen Eigentümer 2026 durchschnittlich 80–150 € pro Jahr an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, für Kaminöfen zusätzlich 15–60 €. Die genauen Gebühren richten sich nach der landesspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Was kostet die jährliche Kehrung der Heizungsanlage?

Die Grundkehrung einer Öl- oder Gasheizung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nach den Höchstpreisen der jeweiligen Landes-KÜO abgerechnet. Hinzu kommt die Feuerstättenschau, die alle 3,5 Jahre fällig ist und anteilig in die Jahreskosten eingerechnet werden kann.

Leistung Häufigkeit Kosten pro Jahr
Kehrung Öl-/Gasheizung 1x jährlich 15–35 €
Kehrung Festbrennstoffkessel 2x jährlich 40–70 €
Feuerstättenschau (anteilig) alle 3,5 Jahre 30–60 €
Abgaswegüberprüfung 1x jährlich 20–40 €

Was kostet die Kehrung von Kaminofen und offenem Kamin?

Wird ein Kaminofen als Zusatzheizung nur gelegentlich betrieben, reicht meist eine Kehrung pro Jahr. Dient er als Hauptheizquelle, schreibt die KÜO zwei bis drei Kehrungen jährlich vor, was die Gesamtkosten entsprechend erhöht.

Feuerstätte Kehrungen pro Jahr Kosten pro Jahr
Kaminofen (Zusatzheizung) 1x 15–25 €
Kaminofen (Hauptheizung) 2–3x 30–60 €
Offener Kamin 1x 15–20 €
Pelletofen 1x 20–30 €

Was kosten Emissions- und Immissionsmessungen?

Zusätzlich zur Kehrung schreibt die 1. BImSchV regelmäßige Abgasmessungen vor. Bei Ölheizungen wird der CO2-Gehalt gemessen, bei Festbrennstofffeuerungen zusätzlich der Feinstaubausstoß, jeweils im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Messung Intervall Kosten
CO2-Messung Ölheizung alle 2 Jahre 35–55 €
Feinstaubmessung Festbrennstoff alle 2 Jahre 40–65 €
Erstmessung neue Feuerstätte einmalig 50–80 €
Bescheinigung § 26 HwO auf Anfrage 15–25 €

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Höhe der Schornsteinfegergebühren ist keine freie Marktpreisbildung, sondern wird in den meisten Bundesländern durch eine Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) mit verbindlichen Höchstpreisen geregelt, die je nach Bundesland leicht variieren. Entscheidend für die Jahreskosten sind Art und Anzahl der Feuerstätten im Haus, die Art des Brennstoffs (Öl, Gas, Holz, Pellets), die Anzahl vorgeschriebener Kehrungen pro Jahr sowie die Zugänglichkeit von Schornstein und Anlage. Ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten zahlt entsprechend mehr als ein Einfamilienhaus mit einer zentralen Gasheizung, da für jede Feuerstätte einzeln abgerechnet wird.

Tipps zum Sparen bei der Schornsteinfegerrechnung

  • Termine bündeln: Wer Kehrung, Feuerstättenschau und Messung auf einen Besuch legt, spart die separate Anfahrtspauschale von oft 10–20 €.
  • Zugänglichkeit sicherstellen: Ein frei zugänglicher Schornstein ohne Leiterhilfe verkürzt den Arbeitsaufwand und vermeidet Zuschläge für erschwerten Zugang.
  • Heizungswechsel prüfen: Moderne Gas- oder Wärmepumpenheizungen benötigen oft seltenere Kehrungen als alte Kessel, was die Jahreskosten spürbar senkt.
  • Rechnung mit KÜO abgleichen: Die Landes-KÜO listet Höchstpreise online; ein Abgleich der eigenen Rechnung deckt Abweichungen auf und ist Basis für Rückfragen.
  • Handwerkerkosten absetzen: Die Lohnkosten des Schornsteinfegers, nicht die Materialkosten, können zu 20 % (max. 1.200 €) über § 35a EStG von der Steuer abgesetzt werden.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Für die hoheitlichen Aufgaben wie Feuerstättenschau und Bauabnahme ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig, der vom Bundesland festgelegt wird. Für freiwillige Kehrarbeiten außerhalb dieser Pflichtaufgaben darf seit 2013 ein beliebiger Schornsteinfegerbetrieb beauftragt werden.

Was passiert, wenn ich die Kehrung nicht durchführen lasse?

Der Bezirksschornsteinfeger meldet ausbleibende Termine der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Es drohen Bußgelder, im Wiederholungsfall auch eine Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers, da die Kehrpflicht dem Brandschutz dient.

Zahlt der Mieter oder der Vermieter die Schornsteinfegerkosten?

Die Kosten für Kehrung und Überprüfung sind umlagefähige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung?

Bei einer modernen Gasheizung reicht in der Regel eine Kehrung pro Jahr sowie eine Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre. Die genaue Frequenz legt die jeweilige Landes-KÜO fest.

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Die genannten Preise sind Richtwerte auf Basis der landesspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen und können je nach Bundesland, Kaminkehrerbezirk und individueller Anlage abweichen.

Quellen

AM
Arnold Matzka Kfz-Meister, Meisterbrief Kfz-Technik, 30 Jahre Erfahrung
„Ich bin seit 30 Jahren in der Kfz-Technik tätig und weiß aus erster Hand, worauf es bei Wartung und Reparaturen ankommt. Bei kostenfrage.com teile ich meine Erfahrung, damit du Werkstattkosten und Arbeiten am Fahrzeug besser einschätzen kannst.“ Die Beiträge von Arnold Matzka basieren auf umfangreicher Recherche, aktuellen Daten und fundierten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen.

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