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Scheidung Kosten 2026: Anwalt & Gerichtskosten im Überblick
Kurzantwort: Eine Scheidung kostet 2026 in Deutschland je nach Verfahrenswert und Streitgrad meist zwischen 3.000 € und 7.000 €. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt und einem typischen Verfahrenswert von 20.000 € liegen die Gesamtkosten bei rund 4.360 € (Anwalt ca. 2.618 €, Gericht ca. 1.744 €). Braucht jede Partei einen eigenen Anwalt, weil die Scheidung streitig verläuft, steigen die Kosten schnell auf 7.000 € oder mehr, zusätzlich zu Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht & Zugewinnausgleich. Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten über Verfahrenskostenhilfe.
Was kostet eine Scheidung 2026 in Deutschland?
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich immer aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen – beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert), der wiederum vom Nettoeinkommen beider Ehepartner abhängt. Entscheidend für die Höhe ist vor allem, ob die Scheidung einvernehmlich mit nur einem Anwalt abläuft oder streitig mit zwei Anwälten und zusätzlichen Folgesachen.
| Szenario | Verfahrenswert | Gesamtkosten (ca.) |
|---|---|---|
| Einvernehmlich, geringes Einkommen, 1 Anwalt | 10.000 € | 3.268 € |
| Einvernehmlich, Durchschnittseinkommen, 1 Anwalt | 20.000 € | 4.362 € |
| Streitig, 2 eigene Anwälte | 20.000 € | 6.980 € |
| Streitig mit Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn u. a.) | ab 35.000 € | 9.000–12.000 € |
Anwalts- und Gerichtskosten nach Verfahrenswert
Beide Kostenarten werden nach festen gesetzlichen Tabellen berechnet: Anwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) meist 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und 19 % Mehrwertsteuer ab, das Gericht setzt pauschal 2,0 Gebühren nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) an. Je höher der Verfahrenswert, desto teurer wird jede einzelne Gebühr.
| Verfahrenswert | Anwaltskosten (1 Anwalt) | Gerichtskosten | Summe |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 1.964 € | 1.304 € | 3.268 € |
| 20.000 € | 2.618 € | 1.744 € | 4.362 € |
| 30.000 € | 3.037 € | 2.026 € | 5.063 € |
| 40.000 € | 3.549 € | 2.370 € | 5.919 € |
Zusätzliche Kosten: Notar, Versorgungsausgleich & Co.
Neben Anwalt und Gericht fallen bei vielen Scheidungen weitere Posten an, etwa wenn Scheidungsfolgen wie Vermögensaufteilung oder Sorgerecht vertraglich geregelt werden sollen oder eine Mediation den Streit vor Gericht vermeiden soll.
| Zusatzkosten | Typische Höhe |
|---|---|
| Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung | 350–700 € |
| Außergerichtliche Trennungsvereinbarung beim Anwalt | 300–600 € |
| Scheidungsmediation (gesamter Prozess) | 800–1.500 € |
| Neuer Personalausweis nach Namensänderung | ca. 37 € |
Wovon hängen die Kosten ab?
Der wichtigste Faktor ist der Verfahrenswert: Er ergibt sich in der Regel aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, mindestens jedoch 3.000 €. Verdienen beide zusammen mehr, steigt automatisch auch die Gebührenstufe bei Anwalt und Gericht. Zweiter Faktor ist die Anzahl der Anwälte: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt rechtlich ein Anwalt für eine Partei, während bei einer streitigen Scheidung meist jede Seite eigenen anwaltlichen Beistand nimmt – das verdoppelt die Anwaltskosten. Drittens erhöhen sogenannte Folgesachen wie Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt oder Sorgerechtsstreitigkeiten den Verfahrenswert zusätzlich, da jede Folgesache separat bewertet und der Gesamtwert addiert wird. Der gesetzliche Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) läuft dagegen automatisch mit und erhöht die Kosten meist nur moderat. Schließlich spielt das Einkommen eine Rolle für die Frage, ob Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden kann, die einkommensschwachen Personen die Kosten ganz oder teilweise abnimmt.
Tipps zum Sparen bei einer Scheidung
- Einvernehmlich statt streitig scheiden: Einigen sich beide Partner vorab über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen, reicht ein gemeinsamer Anwalt für die Antragstellung – das spart oft mehrere Tausend Euro gegenüber zwei eigenen Anwälten.
- Verfahrenskostenhilfe beantragen: Bei geringem Einkommen oder Vermögen übernimmt der Staat die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder in Raten – ein formloser Antrag beim Familiengericht genügt.
- Folgesachen außergerichtlich klären: Wird der Zugewinnausgleich oder die Vermögensaufteilung privat oder notariell vereinbart statt vor Gericht verhandelt, bleibt der Verfahrenswert niedriger und die Gerichtskosten sinken.
- Verfahrenswert realistisch halten: Unnötige Streitpunkte über Nebensächlichkeiten treiben den Verfahrenswert und damit alle Gebühren in die Höhe – eine klare Absprache im Vorfeld lohnt sich finanziell.
- Festpreis-Angebote von Online-Kanzleien vergleichen: Spezialisierte Online-Scheidungsportale bündeln die Kommunikation effizient und bieten oft transparente Pauschalen für die Erstberatung, was Zusatzkosten gegenüber klassischen Kanzleien reduziert.
Häufige Fragen
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung durchschnittlich?
Muss ich für eine Scheidung einen Anwalt haben?
Was passiert, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?
Wie wird der Verfahrenswert einer Scheidung berechnet?
Alle genannten Preise sind Richtwerte auf Basis aktueller Marktdaten ohne Gewähr und können sich je nach Anbieter und Region unterscheiden. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- RVG-Tabelle 2025 (rvg-rechner.de)
- Scheidungskostenrechner – Kanzlei Hasselbach (kanzlei-hasselbach.de)
- RVG Anlage 2 – Gebührentabelle (gesetze-im-internet.de)
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