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Grundbuchauszug Kosten 2026: Gebühren im Überblick

MH
Mario Höffner · Aktualisiert 17. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 2026 beim Grundbuchamt in der Regel 10 €, ein beglaubigter Auszug kostet 20 €. Bei Beantragung über einen Notar oder Online-Dienst können zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 10–30 € anfallen.

Was kostet ein Grundbuchauszug je nach Art?

Die Gebühren richten sich nach der Art des benötigten Auszugs.

Art des Auszugs Verwendungszweck Kosten
Einfacher Auszug zur eigenen Information 10 €
Beglaubigter Auszug für Banken und Behörden 20 €
Vollständiger Grundbuchauszug alle Abteilungen 10–20 €

Was kostet die Beantragung über verschiedene Wege?

Je nach Antragsweg fallen unterschiedliche Bearbeitungsgebühren an.

Antragsweg Bearbeitungszeit Kosten
Persönlich beim Grundbuchamt sofort bis wenige Tage 10–20 €
Online über Justizportal 1–3 Werktage 10–20 € zzgl. Servicegebühr
Über Notar oder Anwalt wenige Tage 20–50 € zzgl. Auslagen

Was kosten weitere Dokumente aus dem Grundbuch?

Neben dem klassischen Auszug lassen sich auch weitere Unterlagen anfordern.

Dokument Details Kosten
Historischer Grundbuchauszug ältere Eintragungen 10–20 €
Flurkarte/Liegenschaftskarte beim Katasteramt 15–30 €
Kopie der Eintragungsbewilligung auf Antrag 10–15 €

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug hängen vor allem von der Art des Auszugs ab, da ein beglaubigter Auszug für offizielle Zwecke wie eine Bankfinanzierung teurer ist als ein einfacher Auszug zur eigenen Information. Auch der Antragsweg spielt eine Rolle, da eine Beantragung über einen Notar oder Anwalt zusätzliche Bearbeitungsgebühren und Auslagen mit sich bringt. Zusätzlich beeinflusst der Umfang des Grundbuchblatts die Kosten, da bei umfangreichen Eintragungen mit mehreren Abteilungen teils höhere Gebühren berechnet werden. Wer zudem historische Auszüge oder ergänzende Katasterunterlagen benötigt, zahlt hierfür separate Gebühren zusätzlich zum eigentlichen Grundbuchauszug.

Tipps zum Sparen bei der Grundbuchauszug-Beantragung

  • Berechtigtes Interesse vorab klären: Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhält einen Auszug, eine vorherige Klärung erspart unnötige Wege zum Amt.
  • Direkt beim Grundbuchamt beantragen: Wer den Antrag persönlich oder online direkt beim zuständigen Amt stellt, spart die zusätzlichen Servicegebühren kommerzieller Vermittlungsportale.
  • Nur den benötigten Auszugstyp bestellen: Ein einfacher statt beglaubigter Auszug reicht für viele private Zwecke bereits aus und ist günstiger.
  • Mehrere Dokumente gebündelt anfordern: Wer gleichzeitig einen Grundbuchauszug und eine Flurkarte benötigt, spart durch eine gemeinsame Anfrage oft Bearbeitungszeit und Wege.
  • Digitale Antragsportale nutzen: Online-Justizportale mancher Bundesländer bieten eine schnelle Bearbeitung ohne persönlichen Amtsbesuch.

Häufige Fragen

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse dürfen einen Auszug beantragen, etwa Eigentümer, Erben, Gläubiger oder Notare im Auftrag ihrer Mandanten.
Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?
Ein Grundbuchauszug hat kein festes Ablaufdatum, Banken und Behörden verlangen jedoch häufig einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Kann ich den Grundbuchauszug online einsehen?
In vielen Bundesländern ist eine Online-Einsicht über das Justizportal möglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Was kostet eine Grundbuchänderung, etwa nach einem Erbfall?
Die Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch kostet je nach Immobilienwert meist 0,5 % des Kaufpreises oder Verkehrswertes an Gebühren.
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Die genannten Gebühren sind Richtwerte für 2026 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und können je nach Bundesland und Einzelfall abweichen.

Quellen

MH
Mario Höffner Steuerberater, Steuerberater, 17 Jahre Erfahrung
„Seit 17 Jahren arbeite ich als Steuerberater und beschäftige mich täglich mit steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Bei kostenfrage.com bringe ich meine Praxiserfahrung ein, um Steuer-, Beratungs- und damit verbundene Kosten verständlich und nachvollziehbar einzuordnen.“ Die Beiträge von Mario Höffner basieren auf umfangreicher Recherche, aktuellen Daten und fundierten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen.

✓Dieser Artikel wurde zusätzlich vom unabhängigen Fachbeirat fachlich geprüft.

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