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Anwaltskosten 2026: Was die Erstberatung wirklich kostet

TC
Tom Carow · Aktualisiert 10. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Eine anwaltliche Erstberatung darf für Verbraucher:innen laut § 34 RVG höchstens 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto kosten – unabhängig davon, wie lange das Gespräch dauert oder welches Rechtsgebiet betroffen ist. In der Praxis bieten viele Kanzleien Festpreise zwischen 49 und 150 € an. Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann Beratungshilfe beantragen und zahlt dann meist nur 15 € Eigenanteil. Für die weitere anwaltliche Vertretung liegen Stundensätze meist zwischen 180 und 450 €, einfache Leistungen wie Vertragsprüfungen kosten häufig 250 bis 1.500 € als Festpreis.

Was darf eine Erstberatung beim Anwalt kosten?

Für Verbraucher:innen ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto inklusive Mehrwertsteuer kosten. Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, wie lange das Gespräch dauert, und unabhängig vom Rechtsgebiet – ob Familienrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht, die Höchstgrenze bleibt gleich.

Leistung Kosten
Erstberatung (gesetzliche Obergrenze) max. 190 € netto
Erstberatung (typischer Festpreis) ca. 49–150 €
Beratungshilfe (Eigenanteil) ca. 15 €
Stundensatz für Vertretung ca. 180–450 €
Einfache Leistung als Festpreis ca. 250–1.500 €

Wie viel kostet eine Erstberatung in der Praxis?

Auch wenn das Gesetz bis zu 190 € erlaubt, verlangen viele Kanzleien deutlich weniger: Häufig werden Erstberatungen zu Festpreisen zwischen 49 und 150 € angeboten. So wissen Mandant:innen von vornherein, welche Kosten auf sie zukommen, statt sich auf eine Abrechnung nach Zeitaufwand einzulassen. Manche Kanzleien bieten zudem eine unverbindliche Ersteinschätzung kostenlos an – diese ersetzt aber keine ausführliche rechtliche Bewertung.

Was ist Beratungshilfe und wer bekommt sie?

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Damit übernimmt der Staat die Kosten für eine außergerichtliche Beratung, die betroffene Person zahlt in der Regel nur einen Eigenanteil von rund 15 €.

Was kostet die weitere anwaltliche Vertretung?

Geht es über die Erstberatung hinaus, etwa bei einer Vertragsprüfung oder Vertretung vor Gericht, richten sich die Kosten meist nach einem von vier Modellen: gesetzliche RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts, Abrechnung nach Stundensatz, ein vereinbarter Festpreis oder ein Beratungspaket. Der Stundensatz liegt meist zwischen 180 und 450 €, wobei spezialisierte Kanzleien im Wirtschaftsrecht eher am oberen Ende liegen. Für klar abgegrenzte Aufgaben wie eine Vertragsprüfung oder ein Schreiben an die Gegenseite werden häufig Festpreise zwischen 250 und 1.500 € vereinbart.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich vor allem nach dem Rechtsgebiet, dem Umfang der zu prüfenden Unterlagen, dem Streit- beziehungsweise Gegenstandswert, der Anzahl notwendiger Termine, der Dringlichkeit sowie danach, ob der Fall außergerichtlich geklärt werden kann oder vor Gericht landet. Ein Verfahren vor Gericht verursacht in der Regel deutlich höhere Kosten als eine reine außergerichtliche Beratung.

Tipps zum Sparen bei Anwaltskosten

  • Festpreis-Erstberatung wählen: Viele Kanzleien bieten die Erstberatung für 49 bis 150 € an – oft deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze.
  • Beratungshilfe prüfen: Bei geringem Einkommen kann ein Berechtigungsschein vom Amtsgericht die Kosten auf rund 15 € senken.
  • Kostenvoranschlag einholen: Vor Beginn der weiteren Vertretung lohnt es sich, nach einem Festpreis oder einer Kostenschätzung zu fragen.
  • Unterlagen vorbereiten: Wer alle relevanten Dokumente strukturiert mitbringt, reduziert den Zeitaufwand und damit oft auch die Kosten.
  • Außergerichtliche Einigung anstreben: Eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren ist in der Regel deutlich günstiger als ein Prozess.

Häufige Fragen

Was darf eine Erstberatung beim Anwalt maximal kosten?
Für Verbraucher:innen höchstens 190 € netto beziehungsweise 226,10 € brutto laut § 34 RVG.
Was kostet eine Erstberatung in der Praxis meistens?
Viele Kanzleien bieten Festpreise zwischen 49 und 150 € an.
Was ist Beratungshilfe?
Eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, bei der meist nur rund 15 € Eigenanteil anfallen.
Was kostet ein Anwalt für die weitere Vertretung?
Der Stundensatz liegt meist zwischen 180 und 450 €, einfache Leistungen kosten oft 250 bis 1.500 € als Festpreis.
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Alle genannten Preise sind Richtwerte auf Basis aktueller Marktdaten ohne Gewähr und können je nach Kanzlei, Rechtsgebiet und Einzelfall abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

TC
Tom Carow Rechtsredakteur, Studium Rechtswissenschaften, Online-Rechtsredakteur seit 5 Jahren
„Ich habe Rechtswissenschaften studiert und arbeite seit fünf Jahren als Online-Rechtsredakteur. Bei kostenfrage.com erkläre ich rechtliche Themen verständlich und zeige, welche Gebühren und Kosten bei rechtlichen Angelegenheiten entstehen können.“ Die Beiträge von Tom Carow basieren auf umfangreicher Recherche, aktuellen Daten und fundierten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen.

Dieser Artikel wurde zusätzlich vom unabhängigen Fachbeirat fachlich geprüft.

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