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Notarkosten Hauskauf 2026: Gebühren & Berechnung

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Enrico Baier · Aktualisiert 15. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf betragen 2026 zusammen etwa 1,5–2 % des Kaufpreises, wobei rund 1–1,5 % auf den Notar und 0,5 % auf das Grundbuchamt entfallen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das insgesamt etwa 6.000–8.000 €.

Was kostet die Beurkundung beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt, unabhängig vom gewählten Notarbüro. Grundlage ist der Kaufpreis der Immobilie, aus dem sich der Gebührensatz nach einer festen Wertgebührentabelle ergibt.

Kaufpreis Beurkundung Kaufvertrag (2,0 Gebühr) Gesamt Notar (ca. 1,5 %)
200.000 € ca. 1.400 € ca. 3.000 €
400.000 € ca. 2.300 € ca. 6.000 €
600.000 € ca. 3.000 € ca. 9.000 €
800.000 € ca. 3.600 € ca. 12.000 €

Was kostet die Grundbucheintragung?

Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die spätere Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls die Grundschuldeintragung fallen zusätzliche Gebühren beim Grundbuchamt an. Diese betragen üblicherweise etwa 0,5 % des Kaufpreises.

Kaufpreis Auflassungsvormerkung Eigentumsumschreibung
200.000 € ca. 435 € ca. 870 €
400.000 € ca. 725 € ca. 1.450 €
600.000 € ca. 985 € ca. 1.970 €
800.000 € ca. 1.185 € ca. 2.370 €

Welche weiteren Nebenkosten fallen an?

Neben Notar und Grundbuchamt entstehen bei der Finanzierung meist zusätzliche Kosten für die Grundschuldbestellung, da diese ebenfalls notariell beurkundet und eingetragen werden muss. Auch Vollzugs- und Betreuungsgebühren des Notars kommen hinzu.

Position Bezugsgröße Kosten
Grundschuldbestellung (Notar + Grundbuch) je nach Darlehenssumme ca. 0,5 % der Grundschuld
Vollzugs- und Betreuungsgebühr pauschal 50–150 €
Beglaubigungen/Kopien pro Dokument 10–30 €
Grunderwerbsteuer (separat, nicht Notar) je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises

Wovon hängen die Kosten ab?

Anders als bei vielen Dienstleistungen kann man beim Notar den Preis nicht verhandeln, denn die Gebühren sind gesetzlich im GNotKG mit einer Wertgebührentabelle festgelegt und für alle Notare in Deutschland identisch. Ausschlaggebend für die Höhe ist ausschließlich der beurkundete Geschäftswert, in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Höher wird es, wenn zusätzliche Leistungen wie eine Finanzierungsgrundschuld, eine Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen oder besondere Vollzugsaufgaben hinzukommen, da jede dieser Leistungen eine eigene Gebühr nach der Tabelle auslöst. Auch die Anzahl der Käufer und Verkäufer sowie eventuelle Nachträge zum Vertrag können die Gesamtrechnung geringfügig erhöhen.

Tipps zum Sparen bei den Notarkosten

  • Nur einen Notar für alles beauftragen: Wer Kaufvertrag und Grundschuldbestellung beim selben Notar beurkunden lässt, spart durch die Zusammenlegung der Vorgänge oft mehrere Hundert Euro.
  • Frühzeitig den Entwurf prüfen: Der Notar muss den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor Beurkundung zusenden; Rückfragen in dieser Zeit kosten nichts zusätzlich und vermeiden teure Nachträge.
  • Grundschuld realistisch bemessen: Eine zu hoch angesetzte Grundschuld erhöht unnötig die Notar- und Grundbuchgebühren; die tatsächliche Darlehenssumme reicht in der Regel aus.
  • Steuerliche Absetzbarkeit bei Vermietung prüfen: Bei vermieteten Immobilien lassen sich Notar- und Grundbuchkosten anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen, bei Eigennutzung dagegen nicht.
  • Kostenvoranschlag anfordern: Seriöse Notarbüros erstellen auf Anfrage vorab eine unverbindliche Kostenschätzung, sodass die Nebenkosten im Finanzierungsplan von Anfang an realistisch eingeplant werden können.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf, Käufer oder Verkäufer?

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung, da dies im Vertrag meist so vereinbart wird. Gesetzlich haften beide Parteien gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch.

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja, im Gegensatz zu manchen anderen europäischen Ländern kann der Käufer in Deutschland den Notar frei bestimmen, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind und es preislich keinen Unterschied macht.

Sind Notarkosten beim Hauskauf steuerlich absetzbar?

Bei selbstgenutzten Immobilien sind Notarkosten nicht absetzbar. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten zählen sie zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die Abschreibung steuerlich berücksichtigt.

Was passiert, wenn der Kauf nach der Beurkundung platzt?

Auch wenn der Kaufvertrag später nicht vollzogen wird, sind die bereits entstandenen Notargebühren für die Beurkundung in der Regel trotzdem fällig, da der Notar seine Leistung bereits erbracht hat.

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Die genannten Beträge sind Näherungswerte auf Basis der GNotKG-Gebührentabelle und können je nach individuellem Vertragsumfang, Bundesland und Notarbüro abweichen.

Quellen

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Enrico Baier Tech-Redakteur mit SaaS-Erfahrung, Softwareentwickler, SAP Certified Application Associate, 5 Jahre Erfahrung
„Ich arbeite seit fünf Jahren im Software- und Tech-Umfeld und kenne digitale Anwendungen auch aus Entwicklerperspektive. Bei kostenfrage.com erkläre ich, welche Kosten bei Software, SaaS und digitalen Lösungen entstehen und was du dafür erwarten kannst.“ Die Beiträge von Enrico Baier basieren auf umfangreicher Recherche, aktuellen Daten und fundierten Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen.

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